Rückerstattung der spanischen Erbschaftsteuer

Rückerstattung der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer in Spanien

Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der spanischen Erbschaftssteuer oder der spanischen Schenkungssteuer erlangt haben, soweit Sie

in den letzten 4 Jahren (ansonsten könnte Ihr Anspruch verjährt sein) eine Erbschaft in Spanien angetreten oder eine Schenkung in Spanien erhalten haben, und

– Sie zum Zeitpunkt des Erbfalles oder der Schenkung Ihren Aufenthalt außerhalb der spanischen Region hatten, in der der Erblasser lebte (gewöhnlicher Aufenthalt), und

– Sie Familienangehöriger (in der Regel: Verwandter erster oder zweiter Ordnung) oder Ehegatte des Erblassers waren.

Der Grund ist, dass der EuGH mit Urteil vom 03.09.2014 entschieden hat, dass die von den spanischen Regionen vorgesehenen Freibeträge für bestimmte Personenkreise, die bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nach Annahme einer Erbschaft zur erheblicher Minderung der Steuerschuld führen, auch für Personen gelten sollen, die keinen Aufenthalt in der spanischen Region haben, in der der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Das hat zur Folge, dass der spanische Staat die zuviel entrichtete Steuer auf Antrag der Betroffenen zurück zu zahlen hat. Ist der Antrag auf Neufestsetzung und Rückerstattung der spanischen Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer erfolgreich, wird der Rückerstattungsbetrag bis zur Entscheidung des Finanzamtes  – Agencia Tributaria – verzinst (5 % im Jahr 2014, 4,375 % im Jahr 2015, 3,75 % im Jahr 2016). Anbei anfallenden Anwaltskosten werden jedoch nicht zurückerstattet.

Wir prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Neufestsetzung und Rückerstattung haben und stellen beim Vorliegen von Erfolgsaussichten den Antrag in Ihrem Namen bei der zuständigen Stelle des spanischen Finanzamtes. Über die Kosten unserer Beauftragung informieren wir Sie nach Prüfung des Falles im Rahmen einer Erstberatung, wobei wir im Regelfall nach dem Streitwert gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen. Für eine Erstberatung in diesem Bereich berechnen wir 119,00 € (19 % USt. inkl.).

Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder E-Mail, wenn Sie Interesse an unserer Beauftragung haben.