{"id":24,"date":"2016-01-28T12:15:37","date_gmt":"2016-01-28T12:15:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lerialegal.de\/wordpress\/?page_id=24"},"modified":"2024-10-15T09:44:33","modified_gmt":"2024-10-15T09:44:33","slug":"spanisches-immobilienrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lerialegal.de\/wordpress\/rechtsdienstleistungen\/spanisches-immobilienrecht\/","title":{"rendered":"Spanisches Immobilienrecht"},"content":{"rendered":"<h2>Dienste der Anwaltskanzlei LERIA in Berlin im Bereich des spanischen Immobilienrechts<\/h2>\n<p>Wir bieten rechtlichen Beistand und Vertretung im Bereich des spanischen Immobilienrechts an und helfen Ihnen bei der Abwicklung von Immobilienk\u00e4ufen und &#8211; verk\u00e4ufen vor Ort in Berlin und selbstverst\u00e4ndlich vor Ort in Spanien.<\/p>\n<p>Vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien ist immer unter anderem zu pr\u00fcfen, ob die zu erwerbende Immobilie zu Gunsten des Verk\u00e4ufers im spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen ist. Ferner ist zu ermitteln, ob die Eintragungen im spanischen Grundbuchamt mit den Eintragungen im spanischem Katasteramt \u00fcbereinstimmen. Das klingt alles selbsverst\u00e4ndlich. In der Praxis finden wir aber oft in Spanien F\u00e4lle, in denen vermeintliche Eigent\u00fcmer nicht als solche im Grundbuchamt eingetragen sind (jedoch das Grundst\u00fcck seit Jahrzehnten nachweislich benutzen und besitzen), oder in denen Grundst\u00fccksteilungen oder -erweiterungen nicht legalisiert wurden. Weitere relevante Praxisf\u00e4lle sind: die Nutzfl\u00e4che eines Hauses wurde ohne Genehmingung vergr\u00f6\u00dfert; jemand will Land verkaufen, das ihm laut Grundbuchamt nicht geh\u00f6rt; die Gemeinde teilt mit, dass keine Baugenehmigungen f\u00fcr die geplante Ma\u00dfnahmen erteilt werden darf; im Grundbuchamt steht eine Eintragung, wonach das spanische K\u00fcstengesetz negative Auswirkungen auf die Immobilie hat. Wie geht man in solchen F\u00e4llen weiter vor, wenn Ihr Interesse an der Immobilie gro\u00df ist? Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und unterst\u00fctzen Ihnen bei der Kl\u00e4rung des Sachverhaltes und die Abwicklung des gesamten Gesch\u00e4fts, egal im welchen Stadium sich Dieses befindet.<\/p>\n<p>Ferner k\u00fcmmern wir uns um die Besorgung von Genehmigungen, um Ihre verschiedenen steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit den Immobilienbesitz in Spanien und beraten Sie \u00fcber Ihre (auch wiederkehrenden) Rechte und Pflichten als Besitzer einer Immobilie in Spanien.<\/p>\n<p>Wir sind auch im Bereich des spanischen Mietrechts t\u00e4tig.<\/p>\n<p>Die Vorteile, die die Anwaltskanzlei LERIA in Berlin Ihnen im Bereich des spanischen Immobilienrechts bietet, liegen auf der Hand:<br \/>\n\u2022 Bei unserer Beauftragung gilt deutsches Recht.<br \/>\n\u2022 Die Kostentransparenz ist dank Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetz garantiert.<br \/>\n\u2022 Die Beratungen erfolgen selbstverst\u00e4ndlich auf Deutsch, wobei ich Ihnen sehr gerne die Unterschiede zwischen dem spanischen und dem deutschen Immobilienrechtssystem zum besseren Verst\u00e4ndnis Ihrer Angelegenheit erl\u00e4utere.<br \/>\n\u2022 Dank der doppelten Zulassung als Anwalt in Spanien und Deutschland informieren wir Sie ferner gerne \u00fcber die steuerlichen, familienrechtlichen, erbrechtlichen oder sonstigen Folgen, die der Immobilienbesitz in Spanien f\u00fcr Sie in Deutschland mit sich bringen kann.<br \/>\n\u2022 Gegebenfalls k\u00f6nnen wir auf die Unterst\u00fctzung von mir pers\u00f6nlich bekannten spanischen Profis in verschiedenen Fachbereichen zur\u00fcckgreifen, die in ganz Spanien, vor allem in Andalusien (insbesondere in der Costa del Sol), Murcia, Valencia, Katalonien und Mallorca t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Kontaktieren Sie uns z.B. unkompliziert per E-Mail, wenn Sie Hilfe in Spanien ben\u00f6tigen! Wir bieten Ihnen eine Erstberatung (mit einer max. Dauer von 1 Std.) in diesem Bereich ab 125,00 \u20ac (inkl. 19 % USt.) an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dienste der Anwaltskanzlei LERIA in Berlin im Bereich des spanischen Immobilienrechts Wir bieten rechtlichen Beistand und Vertretung im Bereich des spanischen Immobilienrechts an und helfen Ihnen bei der Abwicklung von Immobilienk\u00e4ufen und &#8211; verk\u00e4ufen vor Ort in Berlin und selbstverst\u00e4ndlich vor Ort in Spanien. 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